Schulfahrt oder Klassenfahrt
ist ein Sammelbegriff für
- Schulfahrt / Klassenfahrt: Alle Klassen oder eine
Klasse einer Schule verlassen im gleichen oder für einen Zeitraum die Schule
- Schulwandertag: alle Klassen einer Schule sind an
einem Unterrichtstag auf 'Wanderschaft'
- Klassenwanderung / Klassenausflug:
eine Klasse geht auf Fahrt oder unternimmt eine Wanderung
- Aufenthalt in einem
Schullandheim
Die Bezeichnungen differieren nach regionalem Bezug und Bundesland.
Grundsätzlich sind Klassenfahrten und Schulfahrten
Schulveranstaltungen und unterliegen wie der Unterricht der
Teilnahmepflicht. Um Schülern aus sozial schwachen Verhältnissen die Teilnahme
an kostenpflichtigen Klassenfahrten zu ermöglichen,
gibt es an vielen Schulen einen Schulverein, der finanzielle Hilfe für die
Finanzierung der Schulfahrt beisteuert. In den
deutschen Bundesländern sind diese Regelungen meist in einem speziellen Verordnungen
für Klassenfahrten zusammengefasst.
Im Vordergrund von Klassenreisen oder Schulfahrten stehen dabei
das gemeinsame soziale Erleben der Klasse; - zu unterscheiden davon ist der Unterrichtsgang,
der dazu dient, Lernziele durch direkte Anschauung zu erreichen. Die Grenzen
sind jedoch fließend. Zur Schulfahrt gehören auch Wanderungen
oder Reisen mit festgelegtem Lehrziel und entsprechender Vorbereitung und
Nachbearbeitung. Oft organisieren Schulen Klassenfahrten für fünfte
Klassen, mit dem Ziel, dass sich die Schüler untereinander besser kennen
lernen. Die Schulaufsicht genehmigt Schulfahrten mit rein touristischem
Zweck und Zielen (Strandaufenthalt) im allgemeinen nicht. Ausnahmen bilden Abschlussfahrten,
welche primär dazu dienen, eine auseinander gehende Klasse einen gemeinsamen
Abschied zu bieten. Diese Abschlussfahrten finden
oft am Ende der 10. Klasse statt. Ähnliche Funktion hat eine Abireise,
die jedoch oft von der Schülerschaft selbst organisiert wird. Der Aufenthalt in
einem Schullandheim ist in der Regel mit
Unterrichtsveranstaltungen verbunden.