Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung touristischer Leistungen
Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer bzw. Anmeldenden/Leistungsnehmer und
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) in Bezug auf die Vermittlung touristischer Leistungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann für den Vermittlungsvertrag, wenn die Nutzung der Webseiten
bzw. die Anmeldung der Leistungsnehmer von außerhalb Deutschlands erfolgt, auch ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Anmeldenden/Leistungsnehmers.
1. Vertragsinhalt
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) tritt im Rahmen ihrer Tätigkeiten in Bezug auf touristische Leistungen
ausschließlich als Vermittler solcher Leistungen auf. Bei Verfügbarkeit der Leistung und dem Zustandekommen einer Buchung entsteht der die touristische Leistung betreffende Vertrag
ausschließlich zwischen dem Leistungsnehmer und dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter/Leistungsträger,
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) wird insofern nicht Vertragspartei.
Die vertragliche Pflicht anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) erschöpft sich in der ordnungsgemäßen Vermittlung der touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche (Transport, Hotel etc., Aufenthalt) ist nicht Teil der Pflichten
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de). anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) ist auch nicht zur Prüfung der dargestellten Angaben der jeweils angegebenen Reiseveranstalter/Leistungsträger verpflichtet.
Diese Bedingungen gelten lediglich für die Vermittlungstätigkeit anom Multimedia (schulfahrtcheck.de)
und haben keinen Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Leistungen/Reisen stattfinden. Kommt ein Reisevertrag zwischen dem Leistungsnehmer und dem jeweiligen Reiseveranstalters/Leistungsträger zustande, finden zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Reiseveranstalters/Leistungsträgers Anwendung. Soweit Leistungen ausländischer Leistungsträger/Reiseveranstalter vermittelt werden, kann für diese Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
2. Haftung
Da die Erbringung der touristischen Leistungen dem jeweiligen Leistungsträger/Reiseveranstalter obliegt und nicht Gegenstand des mit
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) bestehenden Vertragsverhältnisses ist, haftet
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) nicht für diese, insbesondere nicht für Durchführung und Qualität.
Die verschiedenen Angaben zu den touristischen Leistungen beruhen auf denen der jeweiligen Leistungsträger/Reiseveranstalter. Sie sind keine Zusicherung
von anom Multimedia (schulfahrtcheck.de). anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder sonstige Qualität solcher Inhalte und
schließt ihre Haftung insoweit aus. Sämtliche auf den Webseiten dargestellten touristischen Leistungen sind nur begrenzt verfügbar.
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Es sei denn, dass
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) unrichtige Angaben bekannt waren oder unter Anwendung branchenüblicher Sorgfalt hätten bekannt sein müssen. Im letzteren Falle ist die Haftung jedoch auf Fälle grober Fahrlässigkeit/des Vorsatzes beschränkt.
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) haftet nicht für Folgen höherer Gewalt. Dazu zählen u.a. Kriege und innere Unruhen, Terroranschläge, Flugzeugentführungen, Arbeitskampfmassnahmen, Naturkatastrophen, Feuer, Stromausfälle und
Maßnahmen von Behörden. Außerdem ist eine Haftung anom Multimedia (schulfahrtcheck.de)
ausgeschlossen, soweit die nicht gehörige Erfüllung des Vermittlungsvertrages auf Versäumnissen des Anmeldenden/Leistungsnehmers beruht oder/und durch ein Ereignis und/oder Verhalten Dritter verursacht wird, welches trotz geforderter Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar war.
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages seitens
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) bzw. ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern sind, haftet
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der nationalen Gesetze und maßgebenden internationalen Abkommen.
Für Sachschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages seitens
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) bzw. ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern sind, haftet
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) nur für zugesicherte Eigenschaften, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.
Soweit es sich nicht um Fälle des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder zugesicherter Eigenschaften handelt, ist die Schadensersatzpflicht
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) auf den zweifachen Preis der gebuchten Reise/Leistung pro Person beschränkt. Des weiteren werden nur unmittelbare, vertragstypische, vorhersehbare Schäden ersetzt. Ein Ersatz für mittelbare Schäden wie z.B. entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
Der Anmeldende/Leistungsnehmer hat allfällige Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, insbesondere Schadenersatzansprüche
innerhalb einer Frist von vier Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Inanspruchnahme der touristischen Leistung bei
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) geltend zu machen. Eine spätere Geltendmachung ist nur möglich, wenn der Anmeldende/Leistungsnehmer schuldlos an der Einhaltung der Frist verhindert war.
Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten, Haftungsausschlüsse, Verwirkungen und Verjährungserleichterungen in nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen.
3. Abtretungsverbot
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Anmeldenden/Leistungsnehmers gegen anom Multimedia (schulfahrtcheck.de)
ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag sowie solche aus ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter Handlung.
4. Zahlung an die jeweiligen Leistungsträger/Reiseveranstalter
Soweit anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) die vermittelten touristischen Leistungen in seltenen Fällen in Rechnung stellt und die darauf eingehenden Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des betreffenden Leistungsträgers/Reiseveranstalters. Grundlage der folgenden Regelungen sind daher die seitens der Leistungsträger/Reiseveranstalter zur Verfügung gestellten Informationen.
Bei allen von anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) vermittelten Leistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben. Die möglichen Zahlungsvarianten sind für jede Reise und alle sonstigen buchbaren Leistungen aufgeführt und können variieren. Falls Kreditkarte bzw. Einzug per Lastschrift als Zahlungsmittel möglich ist und gewählt wird, erteilt der Anmeldende/Leistungsnehmer
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) und/oder dem Leistungsträger/ Reiseveranstalter die ausdrückliche Ermächtigung, den geschuldeten Reise-/Leistungspreis über die Kreditkartennummer einzuziehen bzw. die jeweiligen Daten an den Reiseveranstalter/ Leistungsträger weiterzuleiten. Im Falle der Kreditkartenzahlung/Lastschriftverfahren per Internet werden persönliche Daten wie Kreditkartennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, Name und Adresse unter Verwendung der SSL-Technologie 128 Bit verschlüsselt. Es wird insoweit auf die Datenschutzerklärung
von anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) verwiesen, die auf diesen Webseiten einsehbar ist. Vor Erhalt der vollständigen Zahlung besteht keinerlei Verpflichtung
von anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) die Tickets, Bestätigungen, Gutscheine oder andere Reiseunterlagen zuzustellen. Der Anmeldende/Leistungsnehmer bleibt jedoch weiterhin verpflichtet, die mit dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger vereinbarten Beträge für die bestellten touristischen Leistungen zu zahlen.
5. Reise-/Leistungsunterlagen, Buchungsbestätigung
Der vom Anmeldenden/Leistungsnehmer getätigte Buchungsauftrag ist erst zu dem Zeitpunkt seitens
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) angenommen, an dem dem Anmeldenden/Leistungsnehmer die Buchungsbestätigung zugegangen ist. Der Anmeldende/Leistungsnehmer ist verpflichtet, die zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich zu überprüfen und innerhalb 2 Tagen
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) auf eventuelle Abweichungen oder Unvollständigkeiten im Vergleich zur ursprünglichen Buchung, auch in Bezug auf exakte Namensübereinstimmung hinzuweisen. Zu spät angezeigte Abweichungen und Unvollständigkeiten berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Bei Buchungen von Pauschalreisen/Einzelleistungen erhält der Anmeldende/Leistungsnehmer seine Reiseunterlagen per Post oder am Flughafenschalter, je nach Kurzfristigkeit der Reise und nach Bedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger.
Die Details können den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter/ Leistungsträger entnommen werden.
6. Umbuchungen und Storni
Die Modalitäten für Umbuchungen und Storni richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Leistungsträger/Reiseveranstalter. Darauf wird insofern verwiesen.
Grundsätzlich kann der Anmeldende/Leistungsnehmer jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei
Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Die genauen Beträge sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der betreffenden Leistungsträger/ Reiseveranstalter aufgeführt.
7. Visa-, Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) weist darauf hin, dass jeder Leistungsnehmer grundsätzlich selbst dafür verantwortlich ist, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften und Impfschutz, Devisen-, Pass-, und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher sonstiger Reisedokumente.
Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht erteilt anom Multimedia (schulfahrtcheck.de)
dem Anmeldenden/Leistungsnehmer auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, kann dafür jedoch keine Gewähr übernehmen.
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) weist darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Leistungsnehmer/Anmeldenden wird daher nahegelegt, sich vor Vertragsschluss selbst bei den zuständigen Ämtern/Institutionen Informationen einzuholen.
Auch muss beachtet werden, dass die Namensangaben im Reisepass und sonstigen Identifikationsdokumenten exakt mit denen der Buchung/Reiseunterlagen übereinstimmen.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften und/oder Zurückweisung der Person des Leistungsnehmers entstehen, gehen nicht zu Lasten
von anom Multimedia (schulfahrtcheck.de). Dasselbe gilt bezüglich etwaiger Kosten für Visa und Gebühren.
8. Versicherungen
In den Reisepreisen ist keine Art von Versicherung enthalten. anom Multimedia (schulfahrtcheck.de)
empfiehlt allen Reiseteilnehmern den Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport aus dem Ausland, einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung und einer Reisegepäckversicherung, die durch
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) vermittelt werden können.
9. Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) behält sich vor, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern/ ergänzen bzw. zu erneuern, ohne dass eine Pflicht zur Mitteilung/Begründung an den Anmeldenden/Leistungsnehmer besteht. Auf den Seiten
anom Multimedia (schulfahrtcheck.de) wird die jeweils aktuelle Version ab dem Geltungszeitpunkt bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Webseiten erklärt der Anmeldende/Leistungsnehmer sein Einverständnis zu den Änderungen.
10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist der Sitz des Reisevermittlers. Dies gilt nicht, wenn Verbraucherschutzvorschriften oder internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorsehen.
11. Salvatorische Klausel
Sofern Teile dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrer Gültigkeit davon unberührt und der ungültige Teil soll durch die ggf. vorhandene entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt werden bzw. durch eine Regelung, die dem beiderseitigen Parteiwillen entspricht.
Cunewalde, den 01.02.2009
anom Multimedia
Torsten Weiß
Kirchweg 20
D-02733 Cunewalde
