anom 18.02.2009
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.11.2008, Az. 6 A 4839/04

Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte dürfen für die gleiche Arbeit und gleiche Anzahl von Stunden keine geringere Vergütung als Vollzeitbeschäftigte erhalten. Zusätzliche Unterrichtsstunden eines teilzeitbeschäftigten Lehrers führen zu einer unmittelbaren Erhöhung der Vergleichsgröße. Von der Leistung zusätzlicher Unterrichtsstunden ist die Mehrbeanspruchung durch die Teilnahme an einer Klassenfahrt zu unterscheiden. Die Teilnahme an einer Klassenfahrt führt zu keiner unmittelbaren Erhöhung dieser Vergleichsgröße.

BBesG § 6 Abs. 1; BBesG § 48; LBG (NW) § 78a Abs. 2; MVergV § 5 Abs. 2; EGV § 141
Powered by lehrerportal.info © 2009 Lehrerportal.INFO : Thema - Bildung ; Schulfahrt , Klassenfahrt , Sprachreise