BAYERISCHER-VGH – Urteil vom 02.08.2007, Aktenzeichen: 14 B 04.3576
Leitsatz: Dem Dienstherrn ist es unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung grds. verwehrt, dem Anspruch der Lehrkraft auf Erstattung der tatsächlichen Auslagen nach Maßgabe des Bayerischen Reisekostengesetzes für die Durchführung einer Schüler- oder Klassenfahrt eine von der Lehrkraft abgegebene Verzichtserklärung bezüglich der Reisekostenvergütung entgegenzuhalten.
Rechtsgebiete: BayRKG, BGB
Vorschriften: BayRKG Art. 3 Abs. 1
BayRKG Art. 3 Abs. 6
BGB § 242
Stichworte: Beamtenrecht
Reisekostenvergütung für Lehrkräfte
Verzicht auf Reisekostenvergütung
Verzichtserklärung
Klassenfahrt
Schülerfahrt
Schullandheimaufenthalt
Geltendmachung der Verzichtserklärung durch den Dienstherrn
unzulässige Rechtsausübung
Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Qualifizierte Verletzung der Fürsorgepflicht
Verstoß gegen Treu und Glauben
Verfahrensgang: VG Würzburg W 1 K 04.466 vom 24.11.2004
Leitsatz: Dem Dienstherrn ist es unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung grds. verwehrt, dem Anspruch der Lehrkraft auf Erstattung der tatsächlichen Auslagen nach Maßgabe des Bayerischen Reisekostengesetzes für die Durchführung einer Schüler- oder Klassenfahrt eine von der Lehrkraft abgegebene Verzichtserklärung bezüglich der Reisekostenvergütung entgegenzuhalten.
Rechtsgebiete: BayRKG, BGB
Vorschriften: BayRKG Art. 3 Abs. 1
BayRKG Art. 3 Abs. 6
BGB § 242
Stichworte: Beamtenrecht
Reisekostenvergütung für Lehrkräfte
Verzicht auf Reisekostenvergütung
Verzichtserklärung
Klassenfahrt
Schülerfahrt
Schullandheimaufenthalt
Geltendmachung der Verzichtserklärung durch den Dienstherrn
unzulässige Rechtsausübung
Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Qualifizierte Verletzung der Fürsorgepflicht
Verstoß gegen Treu und Glauben
Verfahrensgang: VG Würzburg W 1 K 04.466 vom 24.11.2004
