Leser in diesem Thema:
2 Anonyme(r)
Nach unten
Vorheriges Thema
Nächstes Thema
Bitte erst registrieren. Danach ist es möglich Beiträge zu schreiben.
#1
Keine Klassenfahrt für aggressiven Schüler
SchulfahrtCheck
Geschrieben am: 16.07.2009 19:04
Ein 14-jähriger Schüler aus Berlin darf nicht an der Klassenfahrt seiner Mitschüler nach Amrum teilnehmen. Einen entsprechenden Beschluss seines Gymnasiums hat nun auch ein Berliner Gericht bestätigt. Der Schüler und seine Eltern hatten seine Teilnahme an der Reise per Gericht erzwingen wollen.
Die Richter folgten aber den Argumenten der Schulleitung und der Klassenkonferenz. Danach hat der Junge eine "Atmosphäre der Angst" in der Klasse verbreitet. Er störte während des gesamten Schuljahres den Unterricht, beleidigte Mitschüler und trat aggressiv auf.
Besonders schwerwiegend fand das Gericht, dass der 14-Jährige seine Mitschüler bedrohte, wenn sie sich bei Lehrern über ihn beklagten. Solch undiszipliniertes und aggressives Verhalten könne den Erfolg einer Klassenreise gefährden.
Der Schüler und seine Eltern hatten die Vorfälle als Lappalien bezeichnet und fanden die Ordnungsmaßnahmen der Schule übertrieben. Mit dem Urteil sind sie nun aber sozusagen amtlich - und der Schüler fährt nicht mit nach Amrum.
Quelle: http://www.sowieso.de/zeitung/Keine-Klassenfahrt-fur-aggressiven
Die Richter folgten aber den Argumenten der Schulleitung und der Klassenkonferenz. Danach hat der Junge eine "Atmosphäre der Angst" in der Klasse verbreitet. Er störte während des gesamten Schuljahres den Unterricht, beleidigte Mitschüler und trat aggressiv auf.
Besonders schwerwiegend fand das Gericht, dass der 14-Jährige seine Mitschüler bedrohte, wenn sie sich bei Lehrern über ihn beklagten. Solch undiszipliniertes und aggressives Verhalten könne den Erfolg einer Klassenreise gefährden.
Der Schüler und seine Eltern hatten die Vorfälle als Lappalien bezeichnet und fanden die Ordnungsmaßnahmen der Schule übertrieben. Mit dem Urteil sind sie nun aber sozusagen amtlich - und der Schüler fährt nicht mit nach Amrum.
Quelle: http://www.sowieso.de/zeitung/Keine-Klassenfahrt-fur-aggressiven
#2
Re: Keine Klassenfahrt für aggressiven Schüler
SchulfahrtCheck
Geschrieben am: 17.07.2009 16:22
Wer als Schüler fortwährend den Unterricht stört, ständig Anweisungen von Lehrern missachtet und aggressiv gegenüber seinen Mitschülern auftritt, kann von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag eines 14-jährigen Schülers zurückgewiesen, mit dem dieser seine Teilnahme an einer Klassenfahrt nach Amrum hatte erreichen wollen.
Die Klassenkonferenz eines Charlottenburger Gymnasiums hatte im Juni 2009 entschieden, den Achtklässler von der am 29. Juni 2009 beginnenden Reise auszuschließen. Dem lag zugrunde, dass der Antragsteller seit 2008 immer wieder den Unterricht gestört und seine Mitschüler durch aggressives Auftreten, Beleidigungen und körperliche Annäherungen belästigt hatte. Der Schüler und seine Eltern hatten die Vorfälle lediglich als „Lappalien“ angesehen. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts bejahte die Voraussetzungen der getroffenen Ordnungsmaßnahme, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schule diene. Durch sein Verhalten habe der Schüler eine „Atmosphäre der Angst“ in der Klasse verbreitet, die nicht länger hingenommen werden könne. Besonders schwer wiege, dass der Schüler andere Mitschüler bedroht habe, weil diese das Fehlverhalten gegenüber Lehrkräften offenbart hatten. Es liege auf der Hand, dass undiszipliniertes und die Autorität von Lehrpersonen missachtendes Verhalten den Erfolg einer Klassenreise gefährden könne. Bei einer solchen schulischen Veranstaltung komme es wegen der ungewohnten Umgebung und der Nähe, der die Schüler untereinander ausgesetzt seien, in besonderem Maße darauf an, die schulische Ordnung zu wahren.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.
Beschluss der 3. Kammer vom 26. Juni 2009 – VG 3 L 270.09 –
Die Klassenkonferenz eines Charlottenburger Gymnasiums hatte im Juni 2009 entschieden, den Achtklässler von der am 29. Juni 2009 beginnenden Reise auszuschließen. Dem lag zugrunde, dass der Antragsteller seit 2008 immer wieder den Unterricht gestört und seine Mitschüler durch aggressives Auftreten, Beleidigungen und körperliche Annäherungen belästigt hatte. Der Schüler und seine Eltern hatten die Vorfälle lediglich als „Lappalien“ angesehen. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts bejahte die Voraussetzungen der getroffenen Ordnungsmaßnahme, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Schule diene. Durch sein Verhalten habe der Schüler eine „Atmosphäre der Angst“ in der Klasse verbreitet, die nicht länger hingenommen werden könne. Besonders schwer wiege, dass der Schüler andere Mitschüler bedroht habe, weil diese das Fehlverhalten gegenüber Lehrkräften offenbart hatten. Es liege auf der Hand, dass undiszipliniertes und die Autorität von Lehrpersonen missachtendes Verhalten den Erfolg einer Klassenreise gefährden könne. Bei einer solchen schulischen Veranstaltung komme es wegen der ungewohnten Umgebung und der Nähe, der die Schüler untereinander ausgesetzt seien, in besonderem Maße darauf an, die schulische Ordnung zu wahren.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.
Beschluss der 3. Kammer vom 26. Juni 2009 – VG 3 L 270.09 –
Erlaubt, Themen anzuschauen.
Nicht erlaubt, ein neues Thema zu erstellen.
Nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Nicht erlaubt, Beiträge zu editieren.
Nicht erlaubt, Beiträge zu löschen.
Nicht erlaubt, Umfragen zu erstellen.
Erlaubt, in Umfragen abzustimmen.
Nicht erlaubt, Dateien hoch zu laden.
Nicht erlaubt, Beiträge ohne Prüfung zu schreiben.


