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#1 Kosten der Klassenfahrt müssen übernommen werden
SchulfahrtCheck Geschrieben am: 17.07.2009 16:29
Das Jobcenter der Arbeitsverwaltung muss die Kosten einer Klassenfahrt in der tatsächlich anfallenden Höhe übernehmen. Es ist nicht zulässig, die Schulkinder auf irgendwelche Regelsätze zu verweisen, die mit der städtischen Behörde vereinbart sind. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) unter Hinweis auf einen Eilbeschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 07.07.2006 (Az: S 6 AS 556/06 ER) mit.

Die Antragstellerin wollte im September 2006 auf eine Abschlussklassenfahrt an den Gardasee nach Italien fahren. Diese kostete 308 €. Das Jobcenter wollte lediglich rund 200 € übernehmen. Dieser Höchstbetrag war in einem Vertrag zwischen der Arbeitsagentur und der Stadt Kiel festgelegt.

Auf diesen Vertrag kann sich die Arbeitsverwaltung nicht berufen, sagte das Sozialgericht in seiner Entscheidung. Ein Vertrag zwischen der Arbeitsagentur und der Stadt entfalte nur Wirkung zwischen diesen beiden. Eine gesetzliche Verpflichtung, Kosten für die Klassenfahrten zu übernehmen, könne damit nicht eingeschränkt werden. Diese gesetzliche Verpflichtung, den gesamten Bedarf für die Klassenfahrt zu decken, ergebe sich auch eindeutig aus dem Sozialgesetzbuch. Die Klägerin bekam Recht und konnte mit auf die Klassenfahrt fahren.






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